anredo und Basti sprechen über Weihnachtsdekoration. anredo liebt Duftkerzen, insbesondere die dicke schwarze Mamba, während Basti seine Wohnung mit Mahnungen von Klarna dekoriert.
Sie hinterfragen auch den grundsätzlichen Sinn von Weihnachtsdeko. Für wen dekoriert man überhaupt und sieht man mit viel Dekoration vor dem Haus reich aus?
anredo hat ein tolles Produkt entdeckt: ein Gerät, welches Lichteffekte von außen an die Hauswand projiziert. Dabei kommt die Frage auf, ob man beispielsweise Werbeanzeigen mit einem Beamer an fremde Hauswände projizieren darf.
Sowohl die Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB, als auch nach § 303 Abs. 2 StGB („Graffiti-Bekämpfungsgesetz“) verlangt eine körperliche Einwirkung auf die Sache selbst. (Satzger Jura 2006, 431, 435.) Lichtprojektionen sind aber keine körperlichen Einwirkungen, sodass diese nicht strafbar sind. (Schönke/Schröder/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 303 Rn. 7; anders wohl OLG München, Urteil vom 15. 5. 2006 - 4St RR 53/06, in NJW 2006, 2132.)
Das Bestrahlen einer Hauswand mit Werbung stellt aber trotzdem eine Beeinträchtigung des Eigentums dar. Das heißt es besteht ein Unterlassungs- und Beiseitigungsanspruch aus § 1004 BGB gegen denjenigen, der eine Hauswand mit Werbung durch einen Beamer bestrahlt. (OLG Dresden, Urteil vom 7. 4. 2005 - 9 U 263/05, in NJW 2005, 1871.) Es liegt zwar keine Straftat vor, ist aber trotzdem nicht erlaubt.
Die Folgen aus dem Adventskalender 2018 wurden bei Patreon im Jahr 2020 erneut hochgeladen.
Folge: „Weihnachtsdeko – rundfunk 17: Adventskalender 15“
Dauer: 12:31
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